Impressum / AGB

Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen

Preise
Die angegebenen Preise sind freibleibend und verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und exklusive VOC. Die VOC-Lenkungsabgaben betragen zurzeit CHF 3.- p/kg und sind in der Preisliste in einer separaten Spalte aufgeführt. Auf den Rechnungen werden diese Abgaben ebenfalls detailliert ausgewiesen.

Auftragsbedingungen
Durch Auftragserteilung anerkennt der Besteller unsere allgemeinen Bedingungen.

Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen rein netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von mind. 5 % in Rechnung gestellt. Zudem trägt der Kunde sämtliche Mahn- und Inkassospesen. Werden die Zahlungsmodalitäten nicht eingehalten, ist die Durag AG berechtigt, für alle noch offenen Forderungen gegenüber dem Kunden Sicherheiten zu verlangen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen. Sind Sicherheitsleistungen und/oder Zahlungen des Kunden auch nach Ablauf einer (freiwilligen) Nachfrist noch nicht erbracht, kann die Durag AG von sämtlichen Verträgen mit dem Kunden fristlos zurücktreten.

Mängel
Der Kunde hat die Waren unverzüglich selber zu prüfen und allfällige Mängel  der Durag AG umgehend schriftlich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde die Anzeige sofort erkennbarer Mängel innert 10 Tagen nach der Warenlieferung, gilt diese in allen Funktionen als mängelfrei und die Warenlieferung als genehmigt. 
Bei berechtigten Beanstandungen ist die Durag AG lediglich verpflichtet, Fehlmengen nachzuliefern bzw. falsche oder mangelhafte Ware gegen bestellungsgemässe auszutauschen. Weitere Ansprüche sind wegbedungen. Allfällige Mängelrügen entbinden nicht von der Einhaltung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. 
Erweist sich eine Ware als mangelhaft, hat der Kunde einzig Anspruch auf eine Ersatz-lieferung der Durag AG. Ein Anspruch auf Wandelung oder Minderung sowie der Geltendmachung von Schadenersatz entsteht einzig, wenn innert 7 Tagen nach Eingang der Mängelrüge keine Ersatzlieferung erfolgt.
Kommt es innert 6 Monaten nach der Warenlieferung zur Anwendung eines Produktes, verjähren die Mängelrechte in jedem Fall mit Ablauf eines Jahres seit dieser Verwendung. Erfolgt die Anwendung mehr als 6 Monate nach der Warenlieferung, gilt die gesetzliche Regelung in Art. 210 Abs. 1 OR.

Transport und Ablad
Unsere Waren werden durch die Firma selbst oder durch ein von uns beauftragtes Transportunternehmen an die gewünschte Adresse geliefert, wobei der Abladeort von unseren Fahrzeugen leicht erreichbar sein muss. Bei Ablad von Waren hat der Empfänger die notwendige Mithilfe zu stellen.  Jegliche Wartezeiten werden nach dem gültigen Tarif in Rechnung gestellt. Sofern die Lieferung avisiert wurde, der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person jedoch bei der Anlieferung nicht anwesend ist, gilt die Ware mit Ablad als ordnungsgemäss übergeben.

Transportkostenanteil (Treibstoff, LSVA, etc.)
Bei allen Lieferungen wird ein Transportkostenanteil von CHF -.11 pro Kilo/Liter/Stück verrechnet. Auf der Rechnung wird dieser Betrag separat ausgewiesen.

Transportkosten, welche zusätzlich in Rechnung gestellt werden
Die Preise verstehen sich ab Werk Däniken, exkl. VOC und MwSt.
Für  Kran-  oder Handablad werden zusätzlich CHF 12.- p/Palette in Rechnung gestellt.
Für das stretchen/schrumpfen  der Paletten mit Folie wird CHF 5.- p/Stk. verrechnet.

Retouren
Waren werden nur unter vorheriger Absprache zurückgenommen.
Retourwaren werden nur in einwandfreiem Zustand angenommen und mit einem Abzug von mindestens 20 % auf die Faktura-Preise gutgeschrieben. Eingefärbte Produkte, welche die Durag AG nicht an Lager führt, werden nicht zurückgenommen. Allfällige Transport- und Verpackungskosten trägt in jedem Fall der Kunde.

Paletten
Palettenlieferungen werden mit CHF 15.- belastet, Retouren mit CHF 12.- gutgeschrieben.

Anwendbares Recht
Schweizerisches Recht.

Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der Durag AG.